- Tariflohnerhöhung
- 1. Begriff: Höhere Festsetzung des ⇡ Tariflohns aufgrund eines Tarifvertrages.- 2. Anrechnung: Solange der durch Tarifvertrag geregelte Lohn nicht unterschritten wird, kann die T. auf eine ⇡ übertarifliche Bezahlung angerechnet werden. Besteht der durch einzelvertragliche Abrede höhere Lohn aus ⇡ Zulagen mit besonderem Zweck (z.B. Erschwerniszulagen, Leistungszulage), ist im Zweifel davon auszugehen, dass dem Arbeitnehmer die Zulage bei einer tariflichen Erhöhung des Grundlohns verbleibt. Soll eine T. nicht vollständig und bei allen Arbeitnehmern angerechnet werden, ist die Mitbestimmung des Betriebsrats zu beachten.- 3. Klauseln im Tarifvertrag über das Verhältnis der T. zum Effektivlohn (z.B. „Die Tariflohnerhöhung ist effektiv zu gewähren“) sind nach der Rechtsprechung unzulässig (⇡ Effektivklausel).
Lexikon der Economics. 2013.