Tariflohnerhöhung

Tariflohnerhöhung
1. Begriff: Höhere Festsetzung des  Tariflohns aufgrund eines Tarifvertrages.
- 2. Anrechnung: Solange der durch Tarifvertrag geregelte Lohn nicht unterschritten wird, kann die T. auf eine  übertarifliche Bezahlung angerechnet werden. Besteht der durch einzelvertragliche Abrede höhere Lohn aus  Zulagen mit besonderem Zweck (z.B. Erschwerniszulagen, Leistungszulage), ist im Zweifel davon auszugehen, dass dem Arbeitnehmer die Zulage bei einer tariflichen Erhöhung des Grundlohns verbleibt. Soll eine T. nicht vollständig und bei allen Arbeitnehmern angerechnet werden, ist die Mitbestimmung des Betriebsrats zu beachten.
- 3. Klauseln im Tarifvertrag über das Verhältnis der T. zum Effektivlohn (z.B. „Die Tariflohnerhöhung ist effektiv zu gewähren“) sind nach der Rechtsprechung unzulässig ( Effektivklausel).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • übertarifliche Zulage — übertarifliche Zulage,   vom Arbeitgeber häufig neben dem Tariflohn und Leistungszulagen gewährtes Entgelt, das regelmäßig freiwillig und ohne Rechtsanspruch erbracht wird. Bei Tariflohnerhöhungen werden die übertariflichen Zulagen durch die… …   Universal-Lexikon

  • Oligopol — Kartell * * * Oli|go|pol 〈n. 11〉 Beherrschung des Marktes durch wenige große Unternehmen [<grch. oligos „wenig“ + Monopol] * * * Oli|go|pol, das; s, e [geb. nach ↑ Monopol] (Wirtsch.): Form des Monopols, bei der der Markt von einigen wenigen… …   Universal-Lexikon

  • übertarifliche Bezahlung — in einem ⇡ Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbartes übertarifliches ⇡ Arbeitsentgelt. Tarifverträge stehen der ü.B. nicht entgegen (⇡ Günstigkeitsprinzip). Vgl. auch ⇡ Tariflohnerhöhung …   Lexikon der Economics

  • Günstigkeitsprinzip — Begriff des ⇡ Arbeitsrechts. 1. Nach dem G. kann von den Normen eines ⇡ Tarifvertrages (Mindestbedingungen) lediglich zu Gunsten des Arbeitnehmers durch Einzelvertrag oder ⇡ Betriebsvereinbarung abgewichen werden, es sei denn, eine… …   Lexikon der Economics

  • Verrechnungsklausel — Anrechnungsklausel; Klausel im ⇡ Tarifvertrag, dass die neuen tariflichen Leistungen mit den bisher (freiwillig) vom Arbeitgeber bezahlten Leistungen verrechnet werden. Hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte Leistungen zusätzlich zu dem …   Lexikon der Economics

  • Zulage — Leistungszulage, Lohnzulage, Lohnzuschlag; Teil des vertraglich vereinbarten oder freiwilligen ⇡ Arbeitsentgelts, die dem Lohn zugeschlagen werden, um besonderen Gegebenheiten des Betriebs im Hinblick auf die Arbeitsverhältnisse und… …   Lexikon der Economics

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